Mündliche Kompetenzprüfungen
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| Kilómetro Cero, Madrid |
Mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) siehtmündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen. Eine schriftliche Klassenarbeit in den modernen Fremdsprachen kann einmal pro Schuljahr durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
Mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe
Auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sieht mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klausur vor. Ebenso kann der Nachweis mündlicher Kompetenzen in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.
- Für Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2014 in die Qualifikationsphase eintreten oder das erste Jahr oder Semester der Qualifikationsphase wiederholen, wird nach Festlegung durch die Schule in einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase in den modernen Fremdsprachen eine Klausur verpflichtend durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt.
- Die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen
- Die Schülerinnen und Schüler werden auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet.
- Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
- Die Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten bereits vor der mündlichen Prüfung transparent gemacht.
Am EGM findet im Schuljahr 2011/12 zum ersten Mal mündliche Kompetenzprüfungen im Fach Spanisch im Jahrgang 8 und in der Einführungsphase der Oberstufe statt.
Ab dem Schuljahr 2012/13 ist geplant, jeweils eine Klassenarbeit in den Stufen 6-9 sowie eine Klausur in der Qualifikationsphase durch eine mündliche Kompetenzprüfung zu ersetzen.
Diese Prüfungen werden als Partnerprüfungen abgelegt. In Absprache mit der Lehrkraft bestimmen die Schülerinnen und Schüler ihre Partnerin bzw. ihren Partner selbst.
Der Ablauf der Prüfung
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| Convento de las Dueñas, Salamanca |
Die Prüfung besteht immer aus zwei Teilen:
1. Monologisches Sprechen,
d.h. z.B. in der S I oder in der Einführungsphase, die Schülerin oder der Schüler präsentiert in einem Kurzvortrag z.B. eine berühmte Persönlichkeit, eine Stadt oder eine Region aus Spanien oder Lateinamerika, ein Bild oder ähnliches. Vorbereitet wird dies entweder in häuslicher Arbeit oder anhand von zur Verfügung gestellten Materialien mit einer Vorbereitungszeit von einer 1/4 bis 1/2 Stunde.
2. Am Gespräch teilnehmen,
d.h. z.B. in der S I oder in der Einführungsphase, die zwei Schülerinnen oder Schüler müssen ein gemeinsames Gespräch führen, das sinnvollerweise in Zusammenhang mit dem Kurzvortrag im 1. Prüfungsteil steht. Zum Beispiel stellten die zwei Schülerinnen oder Schüler im 1. Teil eine spanische Stadt vor, dann kann es im 2. Prüfungsteil darum gehen, gemeinsam zu diskutieren, welche Stadt sich für einen Wochenendtrip besser eignet.
In der Qualifikationsphase werden die Aufgaben den Anforderungen gemäß angepasst.
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| Guanchenhäuptling, Candelaria, Tenerife |
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Schulministeriums.




