Mündliche Kompetenzprüfungen

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Kilómetro Cero, Madrid

Mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) siehtmündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen. Eine schriftliche Klassenarbeit in den modernen Fremdsprachen kann einmal pro Schuljahr durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden.


Mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe

Auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sieht mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klausur vor. Ebenso kann der Nachweis mündlicher Kompetenzen in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

Für Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2014 in die Qualifikationsphase eintreten oder das erste Jahr oder Semester der Qualifikationsphase wiederholen, wird nach Festlegung durch die Schule in einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase in den modernen Fremdsprachen eine Klausur verpflichtend durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt.

Die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen
  • Die Schülerinnen und Schüler werden auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet.
  • Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten bereits vor der mündlichen Prüfung transparent gemacht.

 

Am EGM fand im Schuljahr 2011/12 zum ersten Mal mündliche Kompetenzprüfungen im Fach Spanisch im Jahrgang 8 und in der Einführungsphase der Oberstufe statt.

Ab dem Schuljahr 2013/14 ist geplant, jeweils eine Klausur in der Stufe Q2, 1. Halbjahr, durch eine mündliche Kompetenzprüfung zu ersetzen.

Diese Prüfungen werden als Partner oder Gruppenprüfungen abgelegt. In Absprache mit der Lehrkraft bestimmen die Schülerinnen und Schüler ihre Partnerin/nen bzw. ihre/Partner selbst.

 

Der Ablauf der Prüfung

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Convento de las Dueñas, Salamanca

Die Prüfung besteht immer aus zwei Teilen:

 

1. Monologisches Sprechen,

d.h. die Schülerin oder der Schüler hält einem Kurzvortrag zu einem vorher abgesprochenen Thema. Vorbereitet wird dies entweder in häuslicher Arbeit oder anhand von zur Verfügung gestellten Materialien mit einer Vorbereitungszeit von einer 1/4 bis 1/2 Stunde.

 

2. Am Gespräch teilnehmen,

d.h. dass die Schülerinnen oder Schüler ein gemeinsames Gespräch bzw. Diskussion führen, das in Zusammenhang zu den gehaltenen Kurzvorträgen im 1. Prüfungsteil steht.

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Guanchenhäuptling, Candelaria, Tenerife

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Schulministeriums.